VERBRAUCHER

Meldepflicht bei Online-Verkäufen

von Redaktion

Wer über eine Online-Plattform Gegenstände vermietet, verpachtet oder verkauft, muss damit rechnen, dass das Finanzamt von den Einkünften erfährt. Denn Plattformbetreiber müssen seit Januar 2023 unter bestimmten Voraussetzungen Daten an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln – und Verkäufer und Vermieter darüber informieren. Darauf macht Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler aufmerksam. Die Meldepflicht bezieht sich auf Personen, die mehr als 2000 Euro eingenommen oder mehr als 30 Transaktionen durchgeführt haben. Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz sieht vor, dass die Betreiber einer Plattform für den Meldezeitraum Daten des Anbieters erfassen und weitergeben.

Für den Verkauf von privaten Gegenständen über Online-Plattformen wie Kleinanzeigen oder Vinted liegt die Freigrenze bei 600 Euro pro Jahr. Geht es um Mieteinnahmen, etwa über Airbnb, müssen bis zu 520 Euro nicht versteuert werden. Und wer privat das eigene Auto vermietet, hat sonstige Einkünfte mit einer Freigrenze von 256 Euro.

Artikel 3 von 5