Kind krank: Krankschreibung für Eltern oder Kind?

von Redaktion

Rotznase, Fieber, Quengel-Alarm: Ein krankes Kind braucht Betreuung. Sind beide Eltern berufstätig, muss sich ein Elternteil beim Arbeitgeber abmelden. Doch für wen muss die Krankschreibung ausgestellt sein?

Die Antwort ist eindeutig: „Das Kind wird krankgeschrieben“, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Eltern werden zwar zur Betreuung bis zu fünf Tage bezahlt freigestellt. Die entsprechende Regel aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch kann aber im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. Zahlt der Arbeitgeber in der Zeit, in der das Kind betreut wird, keinen Lohn, kommt das Kinderkrankengeld ins Spiel. Voraussetzungen dafür sind unter anderem: Das Kind ist unter zwölf Jahre alt, keine andere Person im Haushalt kann die Betreuung übernehmen und Elternteil und Kind sind nicht privat krankenversichert. Zudem brauchen Eltern ab dem ersten Tag zwingend eine Bescheinigung des Arztes, aus der hervorgeht, dass das Kind betreut werden muss.

Das ist für Eltern mit Aufwand verbunden. Sich in einem solchen Fall der Einfachheit halber selbst krankschreiben zu lassen, ist aber keine gute Idee. Eltern riskieren damit unter Umständen ihren Arbeitsplatz. Eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann im Einzelfall zu einer außerordentlichen Kündigung führen, stellt Nathalie Oberthür klar.  dpa

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