Neue Heizungen schonen die Umwelt. Jetzt können auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern Fördergelder dafür beantragen. © Imago
Ab diesem Dienstag können weitere Gruppen staatliches Fördergeld für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen. Das Verfahren ist nun auch für private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern – also Vermieter – und für Wohnungseigentümergemeinschaften etwa mit Zentralheizung möglich, wie die zuständige Förderbank KfW und das Bundeswirtschaftsministerium mitteilten.
Wer bekommt jetzt Geld?
Eigentümer bestehender Einfamilienhäuser, die diese selbst bewohnen, konnten bereits seit dem 27. Februar Unterstützung für den Wechsel beantragen. Rund 27 000 Anträge sind laut Wirtschaftsministerium bislang eingegangen. Jetzt kommen die Eigentümer von Mehrfamilienhäusern dazu, sowohl private Vermieter als auch Selbstnutzer. Wichtig ist, dass die Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum durchgeführt werden.
Wie viel Geld gibt es?
Maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten können erstattet werden. In jedem Fall sind, ob Wohn- oder Geschäftsgebäude, 30 Prozent vorgesehen (siehe Tabelle). Darüber hinaus kommt für Eigentümer mit bis zu 40 000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen, die ihre Immobilie selbst bewohnen, ein Einkommens-Bonus von 30 Prozent hinzu. Für Biomasseheizungen wird pauschal ein Zuschlag von 2500 Euro gewährt, wenn sie weniger als 2,5 Milligramm Feinstaub pro Kubikmeter ausstoßen. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es laut Ministerium zudem einen Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 Prozent. Für Eigentümer mit bis zu 40 000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen, die ihre Immobilie selbst bewohnen, kommt ein Einkommens-Bonus von 30 Prozent hinzu. Wichtig: Die förderfähigen Kosten sind bei Einfamilienhäusern auf 30 000 Euro gedeckelt. Das gilt bei Mehrfamilienhäusern auch für die erste Wohneinheit. Maximal sind also 21 000 Euro Förderung möglich. Für die zweite bis sechste Wohnung werden maximal 15 000 Euro berücksichtigt, ab der siebten Wohnung werden jeweils 8000 Euro anerkannt.
Lohnt sich schnell sein?
Ja. Bis 2028 kommt ein Geschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch alter Gas- und Ölheizungen sowie von Nachtspeicherheizungen und alten Biomasseheizungen für selbstnutzende Eigentümer hinzu. Danach schrumpft der Geschwindigkeits-Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte, zunächst auf 17 Prozent ab Januar 2029.
Gibt es Kredite?
Hausbesitzer, die eine Zusage für den Heizungstausch von der KfW haben, können einen zinsgünstigen KfW-Förderkredit bei einem Kreditinstitut beantragen – in der Regel bei der Hausbank. Wer vor dem 31. August schon einmal loslegt, kann auch im Nachhinein noch einen Förderantrag stellen, und zwar bis zum 30. November. Die genauen Konditionen hängen aber von vielen Faktoren ab.
Was ist mit der Dämmung?
Parallel gibt es Geld für Dämmmaßnahmen und Heizungsoptimierungen (siehe Tabelle) vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Diese Förderung können Eigentümer und Vermieter heute schon beantragen. Fünf Prozent extra gibt es, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. Die BAFA steuert außerdem 50 Prozent zu Maßnahmen bei, die die Feinstaub-Emissionen einer Biomasse-Heizung mindern.
Was ist mit dem Rest?
Private Vermieter von Einfamilienhäusern können sich ab August bewerben, ebenso Inhaber in Wohnungseigentümergemeinschaften, die die Heizung in der eigenen Wohnung erneuern möchten. Das gilt auch für Kommunen und Unternehmen.
Wie lang reicht das Geld?
Der Branchenverband Zentralverband Sanitär Heizung Klima rät Interessenten, aktiv zu werden. Lieferschwierigkeiten bei Herstellern und Handwerkern seien Vergangenheit, versichert Hauptgeschäftsführer Helmut Bramann. Wer abwarte, bis Pläne für die kommunale Wärmeplanung stünden, riskiere neue Vorgaben. „Deshalb: jetzt handeln, auch vor dem Hintergrund enger werdender Spielräume in künftigen Bundeshaushalten. Wer weiß, wie lange die aktuell hervorragende Förderkulisse Bestand hat. “Die Fördermittel müssten über 2024 hinaus gesichert werden, verlangt Energie- und Bauexperte Thomas Engelke vom vzbv. „Da die Haushaltsmittel dafür jedes Jahr in den Bundeshaushalt neu einzustellen sind, muss der Bundesfinanzminister genau das sichern.“ Denn Zuschüsse gibt es nur, solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind. „Wir gehen davon aus, dass die Mittel auskömmlich sind“, sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums. Für das laufende Jahr sind laut Ministerium rund 16 Milliarden Euro für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgesehen, die aber auch andere Sanierungsmaßnahmen wie die Dämmung von Dächern oder den Austausch von alten Fenstern umfasst.
MIT DPA