Elternunterhalt: Ab wann Kinder zahlen müssen

von Redaktion

Wer im Alter ins Pflegeheim muss, die Kosten aber nicht von der eigenen Rente und den Ersparnissen stemmen kann, bekommt Unterstützung vom Sozialamt. Verdienen allerdings die Kinder des Pflegeheimbewohners sehr gut, können sie vom Sozialhilfeträger an der Finanzierung beteiligt werden. Das Stichwort lautet: Elternunterhalt.

Um dafür infrage zu kommen, ist ein jährliches Bruttoeinkommen von mehr als 100 000 Euro bzw. ein monatliches Nettoeinkommen von mehr als 5000 Euro erforderlich. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Az.: 2 UF 1201/23 e), auf die der Deutsche Anwaltverein hinweist. In dem Fall erhielt eine psychisch kranke Frau Leistungen vom Sozialhilfeträger von mehr als 60 000 Euro pro Jahr. Vom Sohn versuchte der Träger Unterhalt einzuklagen – ohne Erfolg. Die Begründung: Der Gesetzgeber hatte als Voraussetzung ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100 000 Euro vorgesehen. Das Gericht sah es als angemessen an, diese Vorgabe auf ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen herunterzurechnen, das sich mit diesem Bruttoeinkommen erzielen lässt – je nach Familienstand und Beschäftigung 5000 bis 5500 Euro. Der Sohn lag nach Abzug der gesetzlichen Abgaben und der zusätzlichen Altersvorsorge jedoch darunter: Sein unterhaltsrechtliches Einkommen habe in dem vom Sozialhilfeträger benannten Zeitraum nicht mehr als 4475 Euro pro Monat betragen.

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