Versicherung muss Fitness-Tarif nachbessern

von Redaktion

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Kunden einer Berufsunfähigkeitsversicherung den Rücken gestärkt. Hierbei ging es um Tarife, bei denen gesundheitsbewusstes Verhalten überwacht und belohnt wird, sogenannte Telematiktarife. Geklagt hat der Bund der Versicherten (BdV) gegen die Generali-Tochter Dialog. Wer sich dort in einem bestimmten Tarif gegen Berufsunfähigkeit versichern lassen will, muss an einem „Vitality Programm“ teilnehmen (Az. IV ZR 437/22). „Bekannt sind solche Programme bisher vor allem bei Kfz-Versicherungen, die den Fahrstil bewerten“, sagt der Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV), Stephen Rehmke. Der BdV hält mehrere Regelungen des beklagten Tarifs für unwirksam. So könnten die Verbraucher etwa „nicht genau in Erfahrung bringen, welches konkrete Verhalten zu welchen tatsächlichen Vergünstigungen führt“. Außerdem werde verschleiert, dass die sogenannte Überschussbeteiligung auch trotz gesundheitsbewussten Verhaltens ausbleiben könne, wenn der Versicherer nicht ausreichend Erträge erziele.

Der BGH schloss sich dieser Einschätzung weitgehend und erklärte die beklagten Klauseln für unwirksam. Zum einen werde dem Verbraucher nicht hinreichend erklärt, nach welchen Maßstäben die Vergünstigungen über eine sogenannte Überschussbeteiligung zustande kämen. Außerdem gehe der Tarif bei fehlenden Angaben über gesundheitsbewusstes Verhalten davon aus, es habe ein solches gar nicht gegeben.

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