Wer etwas für seine Gesundheit tut, zum Beispiel in einem Yogakurs, wird mit einem Zuschuss seiner Kasse belohnt. Auch Programme für Ernährung und gegen Sucht sind im Katalog. © Christin Klose, dpa
Krankenkassen wollen, dass ihre Mitglieder möglichst gesund bleiben. Dafür tun sie auch etwas, zum Beispiel bezuschussen sie Nordic Walking, Wassergymnastik oder Yogakurse. – dazu sind sie nach Paragraf 20 des Sozialgesetzbuchs V sogar verpflichtet. Krankenkassen müssen demnach Angebote unterstützen, die Krankheits-risiken reduzieren und das selbstbestimmte gesundheitsorientierte Handeln von Versicherten fördern. Und dazu zählen die sogenannten Präventionskurse. Aber nicht jede Kasse fördert alles.
Was für Kurse kommen als Präventionskurse infrage?
„Die Kursinhalte müssen sich einem der Handlungsfelder „Bewegungsgewohnheiten“, „Ernährung“, „Stress- und Ressourcenmanagement“ oder „Suchtmittelkonsum“ zuordnen lassen“, sagt Jochen Sunken von der Verbraucherzentrale. Präventionskurse müssen außerdem vorab von der sogenannten Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert werden. Dabei werden das Kurskonzept sowie die Qualifikation des Kursleiters geprüft. Eine Voraussetzung ist, dass Beginn und Ende klar definiert sind, es eine feste Gruppe und feste Ziele gibt, auf die die Termine hinarbeiten. Gut zu wissen: Präventionskurse können auch online stattfinden. Diese Kurse gibt es:
Gibt es auch spezielle Kurse für Senioren und Jugendliche?
Ja, denn das Alter spielt keine Rolle. Es gibt auch zertifizierte Angebote für Kinder, Jugendliche und Ältere. Das Kind kann im Zuge eines Präventionskurses zum Beispiel ein ausdauer-orientiertes Herz-Kreislauf-Training absolvieren, für Jugendliche gibt es Entspannungsangebote. Ältere haben mit einem Präventionskurs die Möglichkeit, etwa ihre Muskulatur zu stärken oder das Sturzrisiko zu verringern. Manche Präventionskurse richten sich auch speziell an Schwangere.
Wie finde ich einen passenden Kurs?
Eine mögliche Anlaufstelle ist die Webseite der Krankenkasse, bei der man versichert ist. Dort gelangt man in aller Regel zu der Datenbank der ZPP, wo man – ausgehend von der Postleitzahl – nach Angeboten in der Nähe suchen kann. Diese Suche ist auch über die Webseite des GKV-Spitzenverbandes zu erreichen (https://dpaq.de/xzs4jkf). Wer fündig geworden ist, meldet sich direkt beim Kursanbieter an.
Wie viel Geld gibt die Krankenkasse denn dazu?
Die eine Kasse schießt pro Jahr 50 Euro für die Teilnahme an Präventionskursen dazu, die andere übernimmt 80 Prozent der Kurskosten: Wie hoch der Zuschuss ausfällt, entscheidet jede Versicherung selbst. Das heißt: Wer Interesse an einem Präventionskurs hat, sollte sich vorab bei der Kasse erkundigen, in welcher Höhe die den Kurs finanziell unterstützt. Wer auf der Suche nach einer neuen Kasse ist, kann diesen Punkt auch zu einem Kriterium machen.
Muss ich das Geld vorstrecken?
Ja, für ihre Teilnahme an einem Präventionskurs zahlen Versicherte zunächst selbst. Nach Kursende bekommen sie eine Bescheinigung, dass sie regelmäßig teilgenommen haben. Dieses Dokument reichen Versicherte nun bei ihrer Kasse ein und bekommen die Kosten entweder zum Teil oder komplett erstattet. Wichtig: Um die Teilnahmebescheinigung zu bekommen, darf man nur bei höchstens 20 Prozent der Kurstermine fehlen. Bei zeit- und ortsunabhängigen Online-Angeboten muss man 100 Prozent der Einheiten absolvieren. Und: Die Förderung ist auf zwei Kurse pro Jahr begrenzt.