Extra-Geld für Millionen Rentner

von Redaktion

Die Rentenerhöhung kommt. Und für drei Millionen Rentner gibt es noch eine Sonderzulage. © Fernando Gutierrez-Juarez, dpa

Im Juli steigen die Renten um 4,57 Prozent. Für drei Millionen Rentnerinnen und Rentner gibt es sogar bis zu 12,41 Prozent mehr. Hiervon profitieren (ehemalige) Erwerbsminderungsrentner und viele Witwen und Witwer.

■ Höherer Rentenwert

Der aktuelle Rentenwert beträgt ab Juli in ganz Deutschland 39,32 Euro. So viel ist nun ein Rentenpunkt wert. Bislang waren es 37,60 Euro. Entsprechende Rentenanpassungsmitteilungen werden derzeit verschickt. Wer bislang zum Beispiel brutto eine Rente von 1500 Euro erhalten hat, kann ab Juli mit 1568,55 Euro rechnen. Davon gehen im Schnitt noch 11,5 Prozent an die Kranken- und Pflegeversicherung ab.

Bei der Berechnung der Standardrente wird unterstellt, dass eine fiktive Person 45 Jahre lang jedes Jahr genau durchschnittlich verdient und entsprechend Rentenbeiträge zahlt. Dieser Standardrentner käme 2024 auf (45 x 39,32 Euro =) 1769,40 Euro Bruttorente monatlich, wovon im Schnitt 11,55 Prozent an Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung abgehen. Es verbleiben 1565,03 Euro – vor Steuern. Im Einzelfall müssen die Betroffenen eine Einkommenssteuererklärung abgeben und es kommt zu einer Steuernachforderung des Finanzamtes. Dies betrifft bislang allerdings überwiegend nur Rentenbezieher mit zusätzlichen Einkünften – etwa aus Vermietung.

■ Sonderzuschlag Ende Juli

Die höhere Rente wird meist Ende Juli ausgezahlt. Rund drei Millionen Rentner erhalten jedoch ab Juli zusätzlich einen Rentenzuschlag, der jeweils in der Monatsmitte ausgezahlt wird – und zwar bis November 2025. Sie bekommen die Rente also in zwei Raten. Den Zuschlag gibt es, wenn ein Rentenbezieher vor 2019 Erwerbsminderungsrente erhalten hatte. Dieser wird sozusagen als „Trostpflaster“ dafür gezahlt, dass die Betreffenden (oder deren Hinterbliebene) von Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente in den Jahren 2014 und 2019 nicht profitiert haben. Diese galten nämlich jeweils nur für Neurentner und nicht für die jeweiligen Bestandsrentner. Der Zuschlag beträgt 7,5 Prozent, wenn die Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begann. Bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 gibt es einen Zuschlag von 4,5 Prozent.

Beispiel: Ein Altersrentner hat zuvor ab 2013 Erwerbsminderungsrente bezogen. Deshalb kann er mit einer Extrazahlung von 7,5 Prozent rechnen. Hat er bislang eine Rente in Höhe von 1500 Euro erhalten, so steigt diese zunächst auf 1568,55 Euro. Darauf wird dann der Zuschlag berechnet. Dieser beträgt (1568,55 x 7,5 Prozent =) 117,64 Euro. Insgesamt kann er ab Juli mit einem Rentenplus von 186,19 Euro rechnen. Der Zuschlag bleibt – abgesehen von der Rentenerhöhung 2025 – bis November 2025 unverändert. Von da an wird er bei der Rente eingerechnet. Der insgesamt gezahlte Betrag bleibt unverändert.

■ Zuschlag auch für Hinterbliebene

Vom Zuschlag profitieren auch Witwen und Witwer, deren verstorbener Ehepartner eine vor 2019 begonnene Erwerbsminderungsrente bezogen hat, sowie viele Witwen und Witwer, deren Ehepartner früh verstorben ist. „Alle Rentnerinnen und Rentner, die Anspruch auf die Verbesserungen haben, erhalten den Zuschlag automatisch. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich“, erklärt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Witwenrenten steigen ebenfalls um 4,57 Prozent, ebenso der Einkommensfreibetrag. Witwen dürfen künftig neben der Hinterbliebenenrente monatlich ein Nettoeinkommen von 1038 Euro erzielen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Hier fünf Fallbeispiele:

Fall 1:Hinterbliebenenrente nach Erwerbsminderungsrente

Beispiel: Peter S. bezieht seit 2020 Hinterbliebenenrente, seine verstorbene Ehepartnerin hatte schon seit 2010 bis zu ihrem Tod Erwerbsminderungsrente erhalten. Ergebnis: Peter S. erhält ab Juli 2024 zu seiner Witwerrente einen Zuschlag von 7,5 Prozent.

Fall 2:Hinterbliebenenrente, die einer Altersrente mit vorherigem Bezug von Erwerbsminderungsrente folgt

Beispiel: Asiye K. erhält seit 2022 Witwenrente. Ihr verstorbener Ehepartner hat zuletzt Altersrente erhalten, zuvor aber seit 2017 Erwerbsminderungsrente. Ergebnis: Zusätzlich zu ihrer „normalen“ Hinterbliebenenrente erhält Asiye K. ab Juli 2024 einen Zuschlag von 4,5 Prozent.

Fall 3:Hinterbliebenenrente nach frühem Tod des Ehepartners

Gilt für Fälle, in denen der Ehepartner vor seinem 60. Geburtstag (für Sterbefälle vor Juli 2014) beziehungsweise vor dem 62. Geburtstag (Sterbefälle zwischen Juli 2014 und Ende Dezember 2018) verstorben ist. Zuschlag: 4,5 oder 7,5 Prozent.

Fall 4:Langjährige Erwerbsminderungsrente (EM)

Der Betroffene hat schon vor Juli 2014 beziehungsweise Januar 2019 Erwerbsminderungsrente bezogen. Für ihn gibt es auf die EM-Rente einen Zuschlag von 4,5 oder 7,5 Prozent.

Fall 5:Altersrente nach Erwerbsminderungsrente

Der Betroffene hat vor dem Altersrenten-Bezug EM-Rente erhalten mit einem Rentenbeginn vor Juli 2014 beziehungsweise Januar 2019. Für ihn gibt es einen Zuschlag auf die Altersrente in Höhe von 4,5 oder 7,5 Prozent.

■ Was mit der Steuer ist

Der Grundfreibetrag für Alleinstehende wurde 2024 um 696 Euro auf 11 604 Euro erhöht. Ein Plus von 6,4 Prozent. Die Rentenerhöhung liegt mit 4,57 Prozent unter dieser Anstiegsrate. Deshalb fallen nach den Berechnungen des Finanzministeriums rund 244 000 Rentner, die bislang vom Finanzamt zur Kasse gebeten wurden, aus der Steuerpflicht heraus. Durch den Sonderzuschlag von 4,5 bzw. 7,5 Prozent rutschen allerdings 114 000 Rentner in die Steuerpflicht. Ein kleiner Teil der außerordentlichen Rentenerhöhung geht damit ans Finanzamt.

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