Manchmal ist es unzumutbar, eine Ehe erst nach einem vollen Trennungsjahr zu beenden – etwa wenn Morddrohungen, häusliche Gewalt oder langjähriger Drogenmissbrauch im Spiel sind. Kein sogenannter Härtegrund ist es aber, wenn eine Frau ihrem Noch-Ehemann nicht zumuten will, dass sie in einer außerehe
Dieser Artikel (ID: 2079987) ist am 22.06.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39).