VERBRAUCHER/RECHT
Private Gegenstände für Job nutzen

Technische Geräte für den Job: Die Anschaffungskosten kann man im ersten Jahr voll von der Steuer absetzen. © dpa
Schreibtisch, Drucker und Co.: Wer häufig von zu Hause aus arbeitet, kann die Büroausstattung steuerlich geltend machen. Die Kosten für Arbeitsmittel gehören in die Anlage N zu den Werbu