VERBRAUCHER/RECHT

Private Gegenstände für Job nutzen

Technische Geräte für den Job: Die Anschaffungskosten kann man im ersten Jahr voll von der Steuer absetzen. © dpa

Schreibtisch, Drucker und Co.: Wer häufig von zu Hause aus arbeitet, kann die Büroausstattung steuerlich geltend machen. Die Kosten für Arbeitsmittel gehören in die Anlage N zu den Werbu

Dienstag, 30. September 2025

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