VERBRAUCHER
So wehrt man falsche Verträge ab
Das Zeitschriftenabo, das man nie abgeschlossen hat, ist ein klassischer Fall eines untergeschobenen Vertrages. Eine normale Kündigung oder ein Widerruf allein ist dann aber der falsche Weg. Markus Hagge von der Verbraucherzentrale Niedersachsen rät stattdessen dazu, sich gleich mehrfach abzusichern