Wohnung zählt als Naturalunterhalt

Wie man den Ex-Partner sinnvoll von der Steuer absetzen kann
Lässt man den oder die Ex in der Eigentumswohnung wohnen, zählt das als Unterhalt und ist von der Steuer absetzbar. © Jan Woitas/dpa
Wohnt nach einer Trennung oder Scheidung einer der Partner weiter im Haus oder der Wohnung, zählt das als Naturalunterhalt. Dieser kann mit der ortsüblichen Miete als S