Wohnung zählt als Naturalunterhalt

Wie man den Ex-Partner sinnvoll von der Steuer absetzen kann

Lässt man den oder die Ex in der Eigentumswohnung wohnen, zählt das als Unterhalt und ist von der Steuer absetzbar. © Jan Woitas/dpa

Wohnt nach einer Trennung oder Scheidung einer der Partner weiter im Haus oder der Wohnung, zählt das als Naturalunterhalt. Dieser kann mit der ortsüblichen Miete als S

Dienstag, 30. September 2025

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