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1,3 Kilometer ist nicht nah am Strand

„Wenige Minuten zum Strand“ heißt für ein Münchner Gericht fünf Minuten, nicht 25. © IMAGO

Ein 1,3 Kilometer vom Strand entferntes Hotel befindet sich nicht „nur wenige Gehminuten von wunderschönen Stränden“ – das hat das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden. Ein

Samstag, 4. Oktober 2025

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