Wer Wertgegenstände in ein Pfandleihhaus gibt, sollte darauf vertrauen dürfen, dass der Auszahlungsbetrag angemessen ist und zumindest in die Nähe des Sachwerts kommt. Werden Verbraucherinnen und Verbraucher hingegen durch Kauf- und Mietverträge unangemessen benachteiligt, kann der Straftatbestand d
Dieser Artikel (ID: 2081473) ist am 25.06.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).