Abrechnung muss Ende Juni vorliegen

Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erhalten in der Regel bis Ende Juni ihre Jahresabrechnung. Denn wenn nichts anderes festgelegt ist, muss die zuständige Verwaltung diese bis spätestens 30. Juni des Folgejahres vorlegen. Der Wohneigentümerverband Wohnen im Eigentum rät dazu, die

Samstag, 4. Oktober 2025

30 Tage einmalig 0,99€

  • Testen Sie unser
  • ePaper einen Monat lang.
  • Jederzeit kündbar.
Jetzt testen

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

ePaper-Zugang freischalten
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.