Abrechnung muss Ende Juni vorliegen

von Redaktion

Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erhalten in der Regel bis Ende Juni ihre Jahresabrechnung. Denn wenn nichts anderes festgelegt ist, muss die zuständige Verwaltung diese bis spätestens 30. Juni des Folgejahres vorlegen. Der Wohneigentümerverband Wohnen im Eigentum rät dazu, die Aufstellung selbstständig zu prüfen – auch wenn der WEG-Verwaltungsbeirat dazu ohnehin verpflichtet ist. Ein wichtiges Prinzip: Jede Zahlung muss belegbar sein. Die Belege sollten Eigentümer zumindest stichprobenartig und bei größeren Zahlungen immer auf Abweichungen untersuchen. Die entsprechenden Unterlagen sollten dabei stets im Original vorhanden sein. Wer sichergehen will, kann die Beträge mit den Konten abgleichen.

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