Die meisten Mieterinnen und Mieter müssen beim Bezug einer neuen Wohnung eine Kaution hinterlegen. Doch obwohl das beinahe eine Selbstverständlichkeit ist, kennen viele Menschen den rechtlichen Rahmen nicht, den diese Zahlung einhalten muss. Diese 3 Fakten bringen Licht ins Dunkel:
■ Fakt 1: Keine
Dieser Artikel (ID: 2095996) ist am 15.07.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 28), Wasserburger Zeitung (Seite 28), Mangfall-Bote (Seite 28), Chiemgau-Zeitung (Seite 28), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 28), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 28), Neumarkter Anzeiger (Seite 28).