So holen sich Mieter Geld zurück

von Redaktion

Gut isolierende Fenster sind wichtig, damit nicht zu viele Heizwärme entweichen kann. © imago stock&people

Seit 2021 wird das Heizen mit fossilen Brennstoffen durch den CO2-Preis verteuert. Die CO2-Steuer startete 2021 bei 25 Euro pro Tonne Emissionen und steigt bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne. Seit 2023 werden Vermieter an den Kosten beteiligt. Dabei gilt: je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto höher deren Kostenanteil. Verbraucher sollten daher prüfen, ob die Aufteilung korrekt erfolgt. Rechner im Internet helfen dabei.

Einen davon stellt zum Beispiel das Bundeswirtschaftsministerium zur Verfügung (www.bit.ly/rechner-1). Hier erhalten Mieter unter Eingabe einiger persönlicher Daten, die sie in der Regel ihrer Nebenkostenabrechnung entnehmen können, für sämtliche fossilen Energiearten eine Einschätzung zur korrekten Kostenaufteilung. Etwas übersichtlicher sind die Rechner der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (www.bit.ly/rechner-2) und des Ratgeberportals Finanztip (www.bit.ly/rechner-3). Allerdings sind diese Angebote bei der Auswahl der Brennstoffe deutlich limitiert.

Kostenteilung erfolgt nach Stufenmodell

Wie sich Mieter und Vermieter die Steuer aufteilen, hängt vom Energieverbrauch je Quadratmeter Wohnfläche ab. Diese Zahl zeigt an, wie gut Wohnungen und Häuser gedämmt und saniert sind und wie effizient eine Heizung arbeitet. Bei einem sehr guten Zustand des Hauses (zwölf bis 17 Kilo CO2 pro Quadratmeter) müssen Mieter nur zehn Prozent der Emissionskosten übernehmen, darunter sogar gar nichts. Danach steigt der Anteil stufenweise an. Ist ein Haus schlecht saniert, energetisch ineffizient und verursacht mehr als 52 Kilo CO2 pro Quadratmeter und Jahr, müssen Vermieter sogar für 95 Prozent der entsprechenden Steuer geradestehen (siehe Tabelle). Das soll Mieter entlasten, die auf die Gebäudeeffizienz des Mietshauses in der Regel keinerlei Einfluss haben. Und es soll dem Vermieter gleichzeitig einen Sanierungsanreiz geben.

Teils hunderte Euro Rückerstattung

Die Überprüfung der Kostenteilung kann sich für Mieter lohnen, konkret können dreistellige Summen an Rückerstattung für den Mieter winken. Wer beispielsweise in einem Einfamilienhaus wohnt und 2250 Liter Öl pro Jahr verbraucht, was etwa dem deutschen Durchschnittswert entspricht, zahlte 2023 laut Rechner des Wirtschaftsministeriums knapp 214 Euro CO2-Steuer. Weil dabei zwischen 37 und 42 Kilo Emissionen pro Quadratmeter anfallen, muss der Vermieter 60 Prozent beziehungsweise 128,39 Euro der Steuer übernehmen. Bei einem Verbrauch von 3000 Litern läge die Steuer bei 285,31 Euro, der Vermieter wäre für 95 Prozent oder 271 Euro verantwortlich, bei 1500 Litern wären es für den Vermieter 30 Prozent und 42,80 Euro.

Das gleiche Prinzip gilt für Stadtwohnungen, die häufig mit Gas beheizt werden. Bei einem Einpersonenhaushalt mit 50 Quadratmetern und 7000 Kilowattstunden Gasverbrauch müsste der Mieter beispielsweise 27,08 Euro oder 60 Prozent der Steuer tragen, bei 10 000 Kilowattstunden Verbrauch müsste bei gleichen Quadratmetern hingegen der Vermieter 60 Prozent oder 38,69 Euro zahlen. Der Rechner des Wirtschaftsministeriums kann auch Sonderfälle wie Gebäude berücksichtigen, deren Fassaden aus Denkmalschutzgründen schlecht saniert sind. Er kann auch Kalkulationen für die Energieträger Erdgas, Flüssiggas, Heizöl, Fernwärme und Kohle erstellen.

Datenabgleich kann sich lohnen

Die berechneten Ergebnisse können Mieter, die über eine Zentralheizung versorgt werden, mit den Angaben ihrer Heizkostenabrechnung von 2023 abgleichen. Wer dabei feststellt, dass der Vermieter über das Jahr hinweg einen zu hohen Anteil an CO2-Kosten abgerechnet hat, kann eine Erstattung verlangen. Haben Mieter selbst einen Vertrag mit dem Energieversorger geschlossen, etwa weil sie über eine Etagenheizung versorgt werden, haben sie die CO2-Kosten bereits vollständig an den Versorger gezahlt. Ergibt sich aus der Berechnung eine Beteiligung des Vermieters, sollten Mieter ebenfalls um eine Rückerstattung Höhe bitten. Auf der Finanztip-Webseite können Betroffene einen Musterbrief herunterladen, den sie mit ihrer Forderung an ihren Vermieter richten können.

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