Der Eigentümer einer vermieteten Wohnung kann seinen Mietern kündigen, wenn er selbst Bedarf an dem Wohnraum hat – etwa weil er oder Familienangehörige dort einziehen wollen. Diesen als Eigenbedarf bezeichneten Kündigungsgrund dürften viele Menschen kennen. Gleiches gilt aber auch für Hauptmieter ge
Dieser Artikel (ID: 2117389) ist am 20.08.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).