VERBRAUCHER

Keine Ausreden beim Unterhalt

Wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil einen Nebenjob ausübt, kann sich das auf die Höhe des zu zahlenden Unterhalts auswirken. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Az: 2 UF 1057/22 e) gegen eine Mutter weist der Deutsche Anwaltverein hin.

Im konkreten Fall leben

Dienstag, 30. September 2025

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