Die Verbraucherzentrale NRW rät davon ab, die für die Dachbegrünung beliebte Kaukasus-Glanzfetthenne anzupflanzen. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat die Kaukasus-Glanzfetthenne bereits 2013 wegen der „belegten negativen Wirkungen auf verschiedene einheimische Pflanzenarten“ als invasive gebietsfremde Art für Deutschland bewertet. Eine Beurteilung, die nach wie vor gilt. Direkte rechtliche Konsequenzen löst sie aber nicht aus. Phedimus spurius ist weiterhin im Handel zu haben. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt für Dachbegrünung und Co. dennoch besser auf einheimische Sedumarten zu setzen, auf die Weiße Fetthenne (Sedum album) etwa oder den Scharfen Mauerpfeffer (Sedum album), der im Juni und Juli gelb blüht.