Wiesbaden – Wer als Radfahrer einen Fußgänger auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg überholen will, sollte sehr umsichtig sein. Denn wer zu nah und schnell vorbeifährt, kann damit rechnen, nach einem Unfall Schmerzensgeld zahlen zu müssen. Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden (Az.: 9 S 3/24).
Der Fall: Ein Mann joggte auf einem asphaltieren Geh- und Radweg, ein Rennradfahrer wollte ihn überholen. Dabei berührten sich beide, stürzten und verletzten sich. Der Jogger musste mit einer Gehirnerschütterung im Krankenhaus behandelt werden. Weil es um die Schuldfrage Streit gab, ging die Sache vor Gericht. Das Urteil: Das Landgericht entschied, dass der Radfahrer die Alleinschuld am Unfall trägt. Denn er hatte nach Ansicht des Gerichts den Jogger nicht ausreichend beachtet und war viel zu schnell und zu dicht vorbeigefahren. Der Radler musste dem Jogger ein Schmerzensgeld von 500 Euro zahlen.