Wer in die Arbeit pendelt, muss dafür in der Regel selbst aufkommen. In einigen Fällen kann die Fahrzeit aber als Arbeitszeit gewertet werden. „Entscheidend ist die Frage, ob die Fahrzeit zur Hauptleistungspflicht gehört“, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Das ist zum Beispiel
Dieser Artikel (ID: 2138759) ist am 24.09.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).