Kinderbetreuung ist Voraussetzung für die Erwerbstätigkeit von Eltern. Eine wegen Krankheit geschlossene Kita bringt sie in große Schwierigkeiten. © Patrick Pleul, dpa
Wie lassen sich Arbeit und Kinderbetreuung organisieren? Zu Hause bleiben, im Homeoffice arbeiten, Urlaub nehmen? Das Kind mit zur Arbeit nehmen? Was ist erlaubt – was nicht? Antworten auf wichtige Fragen.
Die Kita geht in die Notbetreuung. Kann ich als Elternteil jetzt zu Hause bleiben?
„Eines vorweg: Kinderbetreuung ist in erster Linie die Privat- angelegenheit der Beschäftigten“, sagt Till Bender, Jurist bei der Rechtsschutz-Abteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Es sei Sache der Eltern, wie sie ihre Arbeitsverpflichtung mit ihren privaten Verpflichtungen und Interessen in Einklang bringen. Sind Kinder also nicht betreut, weil die Kita oder der Kindergarten die vereinbarte Leistung nicht erbringt, müssen sich die Eltern darum bemühen, das Kind anderweitig zur Betreuung zu geben, sodass sie arbeiten können. „Erst wenn das nicht möglich ist, dürfen sie der Arbeit fernbleiben, weil es ihnen unmöglich ist, ihre Arbeitsleistung zu erbringen“, erklärt Bender. Wichtig: Eltern müssen den Arbeitgeber so schnell wie möglich darauf hinweisen, dass sie nicht kommen können und dürfen nicht einfach so zu Hause bleiben.
Wie sieht es mit meinem Gehalt aus, wenn ich wegen der Kinderbetreuung ausfalle?
Das ist abhängig vom Einzelfall. Schließt die Kita etwa von einem Tag auf den anderen, weil Betreuungspersonen krank sind, könne ein Fall der vorübergehenden Arbeitsverhinderung vorliegen, so Bender. Dann bekommen Beschäftigte auch weiter ihr Geld. Achtung: Dieser Anspruch kann durch den Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein. Ohnehin würde er nur für eine Übergangszeit gelten, in der Regel gehen Rechtsexperten von etwa fünf Tagen aus. „Wenn dann immer noch keine anderweitige Betreuung gefunden ist, müssen die Eltern zwar immer noch nicht arbeiten, sie bekommen dann aber auch keinen Lohn.“
Kann mein Arbeitgeber mich zwingen, Urlaub zu nehmen oder Überstunden abzubauen? Und was, wenn alle Urlaubstage schon ausgeschöpft sind?
„Kein Arbeitnehmer kann gezwungen werden, Urlaub zu nehmen“, so Bender. Bei Überstunden komme es auf die Regelung im jeweiligen Betrieb an. Klar ist: „Arbeitnehmer werden aber oft schon aus finanziellen Erwägungen von sich aus Urlaub oder Überstunden einbringen, weil sie dann keine Lohneinbußen haben.“
Wer keinen Urlaub mehr über hat, dem bleibt Bender zufolge nur die unbezahlte Freistellung oder Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto – die dann wieder hereingearbeitet werden müssen. Der Rechtsexperte empfiehlt, in jedem Fall das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und gegebenenfalls den Betriebsrat einzuschalten.
Kann ich auf Homeoffice setzen?
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es nicht, stellt Till Bender klar. Ein Anspruch könne sich aber zum Beispiel aus einer Betriebsvereinbarung ergeben. „Aber auch wenn kein rechtlicher Anspruch besteht, lohnt sich in jedem Fall das Gespräch mit dem Arbeitgeber“, so der Rechtsexperte. Der habe ja meist ebenfalls kein Interesse daran, dass Beschäftigte ausfallen – selbst wenn kein Lohn gezahlt wird. In manchen Betrieben ist es möglich, ein Kind notfalls mit zur Arbeit zu bringen. Auch hier hilft es, einfach mal den Arbeitgeber fragen.