Bei Busfahrer oder Piloten müssen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer vor der Einstellung oder während des Beschäftigungsverhältnisses einer sogenannten Eignungsuntersuchung unterziehen. Das müssen sie sogar, heißt es im Magazin für Führungskräfte „top eins“ (Ausgabe 3/2024). Denn in Berufsfeldern wie die
Dieser Artikel (ID: 2144610) ist am 04.10.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).