Die Finanzaufsicht Bafin empfiehlt Sparern „dringend“, Nachzahlungsansprüche aus Prämiensparverträgen zu überprüfen. Vor allem, wer ältere Prämiensparverträge habe, könne Anspruch auf Nachzahlungen haben, teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit. Das gelte unter Umständen auch
Dieser Artikel (ID: 2144607) ist am 04.10.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).