Betrug mit Jobangeboten

von Redaktion

Man soll sich online identifizieren? Hier ist Vorsicht geboten. Betrüger können mit den Daten viel anfangen. © dpa

Auf Karriereportalen oder per Messenger: Gefälschte Stellenanzeigen sind nicht immer auf den ersten Blick als solche zu erkennen. Diese Betrugsmaschen sollte man kennen.

„Hallo! Ich bin Sophie und arbeite für eine Personalvermittlung. Wir suchen Remote-Mitarbeiter in Teilzeit. Kann ich dir mehr Informationen geben?“ Nicht nur über Messengerdienste kommen attraktiv klingende Job-Offerten regelmäßig in den Umlauf. Auch online finden sich auf Job-Portalen und Stellenbörsen zahlreiche Stellenanzeigen, die eine Top-Bezahlung zu guten Konditionen in Aussicht stellen. Leider sind sie Betrug. Dafür missbrauchen Kriminelle oft sogar die Namen von renommierten Unternehmen oder Personalberatungen. Dieses Job-Scamming (scamming ist englisch für Betrug) fällt Arbeitssuchenden nicht immer auf Anhieb ins Auge.

■ Das Betrugsziel

Im Grunde geht es um Identitätsklau. „Kriminelle wollen im Wesentlichen persönliche Daten und damit zulasten ihrer Opfer Geld machen“, sagt Hans-Jürgen Hülsbeck vom Landeskriminalamt (LKA) NRW in Düsseldorf. Es geht den Kriminellen um Fotos von ihren Opfern plus Name, Adresse, Geburtsdatum und Kontonummer.

■ Die Betrugsmaschen

Betrüger schalten eine vermeintliche Stellenanzeige eines namhaften Unternehmens im Internet und fälschen dafür zum Beispiel das Logo der jeweiligen Firma. Interessierte melden sich online auf dieses Inserat und erhalten oft schon kurze Zeit später eine positive Rückmeldung.

Der angebliche Arbeitgeber verlangt nun von Bewerbern, die Vorder- und Rückseite des Personalausweises sowie ein Selfie elektronisch zu übermitteln. „Oft soll das über WhatsApp laufen – mit der Begründung, man sei beim Recruiting völlig unkonventionell“, sagt Carolin Semmler von der Verbraucherzentrale NRW. Schon allein mit den Ausweiskopien können sich laut Hülsbeck Kriminelle auf Verkaufsplattformen im Internet legitimieren und dort für sich, aber auf Kosten ihrer Opfer, einkaufen.

Eine weitere Betrugsmasche ist, dass der vermeintliche neue Arbeitgeber Bewerberinnen und Bewerber dazu auffordert, ihre Identität mit einem sogenannten Video-Ident-Verfahren festzustellen. Dazu sollen sie ein Konto bei einer Partnerbank eröffnen. „Die Kriminellen versichern, dass das Konto nur zum Ziel hat, dass der Bewerber sich legitimiert“, so Semmler. Angeblich wird das Konto im Anschluss wieder gelöscht. Doch das trifft nicht ein. Die Bank eröffnet mit falschen Kontaktdaten, die die Täter zuvor übermittelt haben, ein Konto. Somit können die Kriminellen das Konto ungehindert für ihre Zwecke nutzen. Die Betroffenen erfahren zumeist erst später von dem Betrug. „Auf sie können je nach Nutzung des Kontos immense Schadensersatzforderungen zukommen“, so Hülsbeck.

■ Die Berufsfelder

„In der Regel geht es nicht um Tätigkeiten im Bereich der klassischen Ausbildungsberufe“, sagt Hülsbeck. Ihm zufolge sprechen die Kriminellen in den Anzeigen oft Leute an, die zum Beispiel nach einer Elternzeit oder nach längerer Krankheit wieder ins Arbeitsleben starten wollen. Oft geht es in den vermeintlichen Stellenanzeigen um angeblich lukrative Nebenverdienste. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) nennt auf seiner Webseite ein Beispiel: Jobinteressierte sollen bei verschiedenen Banken in eigenem Namen Konten eröffnen und darüber Geld empfangen und überweisen. Diese Tätigkeit solle unkompliziert, flexibel, unabhängig von Arbeitszeiten wie Arbeitsort und sehr lukrativ sein. Solche Geldtransfers dienen indes der Geldwäsche – wer mitmacht, macht sich sogar strafbar.

■ Die Warnsignale

„Ein Warnsignal für Job-Scamming kann sein, wenn Bewerber schnell eine positive Rückmeldung bekommen und noch vor Zusendung des Arbeitsvertrags ihre Identität verifizieren sollen“, sagt Semmler. Auch wer ein Video-Ident-Verfahren bei einer Bank durchführen soll, um den Job zu bekommen, sollte misstrauisch sein. Gleiches gilt, wenn einem ein Job ohne viel Arbeitseinsatz bei gleichzeitig hohem Verdienst in Aussicht gestellt wird.

Hülsbeck rät, den Arbeitgeber in der Stellenanzeige genau unter die Lupe zu nehmen. Hat das Unternehmen eine Website? Gibt es ein Impressum und wer ist dort als verantwortliche Person angegeben? Existiert die angegebene Adresse überhaupt? „Man kann auch online im Handelsregister prüfen, ob es die Firma, die in dem Inserat angegeben ist, überhaupt gibt“, so Hülsbeck. Das ist etwa auf der Handelsregister-Website möglich. Ein wichtiger Schritt, um eine gefälschte Stellenanzeige zu erkennen, sollte auch sein: Bewerber sollten sich immer auf der Webseite des Unternehmens vergewissern, dass das Stellengesuch tatsächlich besteht. Wenn dort kein entsprechender Job ausgeschrieben ist, sollten Interessierte im Zweifel persönlich nachhaken.

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