Wer Handwerker beauftragt, kann die Kosten für die Arbeit steuerlich geltend machen. Das Finanzamt erkennt 20 Prozent der Aufwendungen für die Arbeitsleistung, Fahrtkostenpauschale und Maschinensätze an – höchstens aber 1200 Euro pro Jahr. Wichtige Voraussetzung für die Absetzbarkeit: Leistung und Z
Dieser Artikel (ID: 2148605) ist am 10.10.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).