Wer im kommenden Jahr mit hohen außergewöhnlichen Belastungen, einem langen Arbeitsweg oder anderen Umständen, die die Steuerlast senken dürften, kann von Erleichterung nicht erst im Rahmen der Steuererklärung profitieren. Prognostiziert man steuerlich relevante Aufwendungen, die gewisse Grenzen übe
Dieser Artikel (ID: 2148604) ist am 10.10.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).