Mystery-Box: Was, wenn der Inhalt nicht gefällt?

von Redaktion

Ein Paket kaufen, dessen Inhalt man nicht kennt? Manche Menschen lieben die Überraschung und greifen gerne zur sogenannten Mystery-Box, wie sie in manchen Automaten oder im Netz zum Kauf angeboten wird. Preise und Inhalte variieren von Anbieter zu Anbieter – manche von ihnen werden auf diese Weise unzustellbare Pakete und Retouren los. Doch was, wenn der Inhalt beim Öffnen nicht gefällt?

Dann bleibt Käufern bei im Netz gekaufter Ware die Möglichkeit, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und das Paket innerhalb von 14 Tagen zurückzuschicken. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Allerdings: Die Rücksendekosten trägt der Kunde im Zweifel selbst. Das sollte im Vorfeld geprüft werden.

Manche Onlinehändler versuchen das Widerrufsrecht per Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auszuschließen und Retouren zu verweigern. Der Verbraucherzentrale NRW zufolge ist das aber nicht möglich. Auch bei der Bestellung einer sogenannten Mystery-Box gelte für Privatpersonen grundsätzlich das 14-tägige Widerrufsrecht. Bei einem Kauf im stationären Handel oder einem Automaten sieht die Sache anders aus. Wem der Inhalt nicht passt, hat keinen Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch. Hier kann man nur auf die Kulanz des Händlers hoffen.

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