Steuererklärung für 2020 einreichen

Wer nicht zu einer Abgabe verpflichtet ist, kann jetzt noch handeln

Bis zum 31. Dezember 2024 werden noch eingereichte Erklärungen ab dem Steuerjahr 2020 akzeptiert. © Christin Klose, dpa

Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung einzureichen, kann das trotzdem freiwillig tun. In so einem Fall spricht man von einer Antragsveranlagung. „Mit der freiwilligen Ab

Samstag, 4. Oktober 2025

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