Wer auf dem Gehweg spaziert, achtet besser darauf, wohin er tritt. Gewisse Unebenheiten muss man in Kauf nehmen. Mit Höhenunterschieden von bis zu drei Zentimetern ist zu rechnen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Lübeck hervor (Az.: 10 O 240/23), auf der ADAC hinweist. In dem Fall war ein
Dieser Artikel (ID: 2157860) ist am 24.10.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 34), Wasserburger Zeitung (Seite 34), Mangfall-Bote (Seite 34), Chiemgau-Zeitung (Seite 34), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 34), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 34), Neumarkter Anzeiger (Seite 34).