RECHT

Stolperfallen auf dem Gehweg

Wer auf dem Gehweg spaziert, achtet besser darauf, wohin er tritt. Gewisse Unebenheiten muss man in Kauf nehmen. Mit Höhenunterschieden von bis zu drei Zentimetern ist zu rechnen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Lübeck hervor (Az.: 10 O 240/23), auf der ADAC hinweist. In dem Fall war ein

Samstag, 4. Oktober 2025

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