Bonusheft lohnt sich

von Redaktion

Ein Bonusheft gibt es in der Zahnarztpraxis oder bei der Krankenkasse. © Benjamin Nolte/dpa

Zahnarzt-Stempel in den weißen Bonus-Büchlein zahlen sich für gesetzlich Versicherte aus, sollten sie eines Tages einen Zahnersatz brauchen. Denn wer nachweislich regelmäßig beim Zahnarzt zur Kontrolle war, der kann mit einem höheren Zuschuss der Krankenkasse rechnen, wenn er oder sie Zahnersatz benötigt. Die Nutzung des Heftes ist freiwillig. Ohne Bonusheft liegt der Zuschuss bei 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten für die Regelversorgung. Kann jemand aber nachweisen, dass er oder sie fünfmal in Folge bei der jährlichen Kontrolluntersuchung war, liegt der Zuschuss bei 70 Prozent. Für einem Zeitraum von über zehn Jahren darf man mit einem Zuschuss von 75 Prozent rechnen. Aber was passiert, wenn man in einem Jahr einmal einen Termin versäumt? Ist dann der Bonus weg? Das kann durchaus passieren, muss aber nicht. „Wenn man einmal in zehn Jahren nicht dort war, kann man der Krankenkasse erklären, warum man nicht konnte, etwa weil man krank war“, sagt Gesa Schölgens. Doch: „Es liegt dann im Ermessen der Kasse, ob sie das akzeptiert und sich der Bonus noch retten lässt.“ Eine Ausnahme gibt es: Wer im Jahr 2020, dem ersten Jahr der Corona-Pandemie, nicht zur Vorsorgeuntersuchung war, muss nicht befürchten, durch diese Lücke den Bonus zu verlieren.
DPA

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