Ob Anwalts- und Prozesskosten steuerlich absetzbar sind, kommt laut dem Bund der Steuerzahler auf den Sachverhalt an. Anwaltskosten sind absetzbar, wenn sie mit einem arbeitsrechtlichen Sachverhalt zusammenhängen. Bei Prozesskosten kommt es darauf an, ob der Prozess lebensnotwendige Bedürfnisse sicherstellt. So konnte eine Steuerzahlerin ihren gerichtlichen Unterhaltsstreit mit ihrem Ex-Mann nicht steuerlich geltend machen, weil ihr eigenes Einkommen über dem sozialrechtlichen Existenzminimum lag. Im Gegensatz dazu gewährte das Niedersächsische Finanzgericht einem Steuerzahler den Abzug seiner Prozesskosten. Er wehrte sich vor Gericht gegen eine Rückübertragung eines ihm unentgeltlich überlassenen Forstbetriebs, mit dem er seinen Lebensunterhalt bestritt. Weil der Mann ohne diesen Betrieb seine Existenzgrundlage verloren hätte, musste das Finanzamt diese Prozesskosten steuerlich berücksichtigen.
DPA