VERBRAUCHER/RECHT

Sturmschäden dokumentieren

von Redaktion

Schäden, die man der Versicherung melden will, dokumentiert man besser gründlich – etwa mit Fotos. © Imago

Dass ein Sturm einen Schaden am Auto verursacht hat, muss man im Zweifel seiner Versicherung beweisen können. Die kann sonst Leistungen verweigern, wenn auch andere Ursachen verantwortlich sein könnten. Vandalismus beispielsweise. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg, auf die die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist (Az.: 8 U 775/24). Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der einen Sturmschaden an seinem Kleintransporter geltend machen wollte, der an einer Straße gestanden hatte. Konkrete Beweise, etwa Fotos von Baumteilen auf dem Auto, lagen nicht vor. Die Versicherung verweigerte die Zahlung. Sie hatte Zweifel an der Schadenursache.

Die Sache mussten Gerichte klären. Das Landgericht wies die Klage ab, und das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg folgte dem in zweiter Instanz. Das OLG stellte klar, dass der Versicherte den vollen Beweis für den Versicherungsfall erbringen muss – das betrifft zum einen den Sturm selbst und zum anderen auch dessen Einwirkung auf das Auto. Sogenannte Beweiserleichterungen, wie sie bei Fahrzeugdiebstählen gewährt werden, kämen nicht infrage. Ein Diebstahl werde im Normalfall von niemandem beobachtet. Bei Naturgewalten hingegen stehen grundsätzlich Zeugen oder andere Beweise wie konkrete Beschädigungen zur Verfügung.

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