Ist ein Elternteil in der Beziehung gewalttätig, kann das eine spezielle Form der Kindesmisshandlung darstellen – auch wenn der Nachwuchs selbst keine physische Gewalt erfährt. Ein solches Verhalten kann deshalb einen Sorgerechtsentzug nach sich ziehen. Das zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts
Dieser Artikel (ID: 2182333) ist am 02.12.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29).