Die meisten Beschäftigten starten mit einer Probezeit in ein neues Arbeitsverhältnis. Bei unbefristeten Verträgen dauert sie in der Regel sechs Monate. Ist das Arbeitsverhältnis aber befristet, muss auch die Dauer der Probezeit im Verhältnis dazu stehen. Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-B
Dieser Artikel (ID: 2182334) ist am 02.12.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29).