Wer sich nach der Weihnachtsfeier krankmeldet, muss in der Regel keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen befürchten, sofern eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. „Krank ist krank“, sagt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA). Ob Kopfschmerz
Dieser Artikel (ID: 2187931) ist am 10.12.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).