Der Fonds oder ETF hat sich 2024 positiv entwickelt? Dann müssen Anleger Anfang 2025 mit der sogenannten Vorabpauschale rechnen. Selbst wenn der mögliche Gewinn nicht durch einen Verkauf der Anteile realisiert worden ist. Denn den fiktiven Gewinn will das Finanzamt seit 2018 versteuert wissen – für
Dieser Artikel (ID: 2187936) ist am 10.12.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).