So hoch wird die Vorabpauschale

von Redaktion

Der Fonds oder ETF hat sich 2024 positiv entwickelt? Dann müssen Anleger Anfang 2025 mit der sogenannten Vorabpauschale rechnen. Selbst wenn der mögliche Gewinn nicht durch einen Verkauf der Anteile realisiert worden ist. Denn den fiktiven Gewinn will das Finanzamt seit 2018 versteuert wissen – für die Abführung der Steuer zuständig ist die depotführende Bank. Sie zieht das Geld automatisch vom Verrechnungskonto des Depots ein. Privatanlegerinnen und -anleger sollten darum Anfang kommenden Jahres für ausreichende Deckung sorgen. Doch wie viel ist ausreichend? Das Ratgeberportal Finanztip gibt Betroffenen eine einfache Faustregel an die Hand. „Pro 10 000 Euro Fondsvolumen sollten sie Anfang 2025 46 Euro auf ihr Verrechnungskonto packen. Denn höher wird die Vorabsteuer im Januar 2025 auf keinen Fall sein“, sagt der Finanztip-Chefredakteur Saidi Sulilatu. Eine Besonderheit gilt für Fonds, deren Aktienanteil bei mindestens 51 Prozent liegt. Weil bei diesen Fonds 30 Prozent der Erträge steuerfrei sind, genügen für diese Titel 33 Euro je 10 000 Euro Fondsvolumen. Für eine genauere Berechnung der zu erwartenden Vorabpauschale können Anlegerinnen und Anleger zum Beispiel einen Rechner (https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/etf-steuern/vorabpauschale/#c116063) von Finanztip nutzen. Der kostenfreie Service berücksichtigt dann auch die Steuerfreiheit der jeweiligen Anlageklassen.

Anleger, die bei ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe vergeben haben, brauchen gar nicht mit einer Belastung durch die Vorabpauschale zu rechnen. Immerhin stehen Sparern jedes Jahr steuerfreie Kapitalerträge in Höhe von 1000 Euro zu. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es 2000 Euro. Die Regelung zur Vorabpauschale gilt zwar schon seit 2018. In den Jahren bis 2023 war der Basiszinssatz, an dem sich die Pauschale bemisst, allerdings negativ.

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