RECHT

Betriebsrente gekürzt

Wer zusätzlich zur Rente ein Entgelt verdient, muss damit rechnen, dass es unter Umständen auf eine Betriebsrente angerechnet wird. Das ist zulässig, wenn der Fall in den Versorgungsbestimmungen ausdrücklich geregelt ist. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az.:

Montag, 6. Oktober 2025

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