Die Pflicht zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit gilt auch für Hausangestellte. Ihre Arbeitgeber müssen ein entsprechendes System einrichten, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschied. Sonst könnten die Betroffenen nicht objektiv und zuverlässig feststellen, wie viel sie gearbeitet hätten (Az. C-531/23).
Der EuGH beantwortete mit dem Urteil Fragen aus Spanien. Dort klagte eine Hausangestellte gegen ihre Entlassung. Ihr Arbeitgeber sollte ihr Geld für nicht genommene Urlaubstage und Sonderzahlungen nachzahlen. Das spanische Gericht fand, dass die Angestellte die geleisteten Arbeitsstunden nicht nachweisen könne. In Spanien sind Privathaushalte von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ausgenommen. Das Gericht fragte den EuGH, ob diese Regelung mit EU-Recht vereinbar sei. Der EuGH hatte schon 2019 entschieden, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigen erfassen müssen. In Deutschland verpflichtet das Arbeitsgericht Unternehmen seit 2022 dazu.
AFP