Wenn die Nachbarn dauerhaft zu laut sind und Gespräche keine Abhilfe schaffen, kann es sinnvoll sein, gerichtlich gegen unerlaubten Lärm vorzugehen. Haben Mieterinnen und Mieter einen berechtigten Einwand aufgrund eines Mangels, sollten sie ihren Vermieter schriftlich darüber in Kenntnis setzen, die Beseitigung des Mangels fordern und ihm die Chance einräumen, das zu erledigen. „Die Miete darf aber so lange gemindert werden, wie der Mangel besteht“, teilt der Eigentümerverband Haus und Grund Deutschland mit. „Also nicht erst nach einer bestimmten Frist.“ Mieterverbände raten aber eher dazu, die Miete unter Vorbehalt weiter in voller Höhe zu bezahlen. Das zu viel gezahlte Geld kann nach der Fehlerbehebung zurückgefordert werden. Hintergrund: Mindert jemand zu Unrecht die Miete, droht die Kündigung.