Franz B.:„Kann ein Ehepaar seinen Kindern zweimal 400 000 Euro innerhalb von zehn Jahren steuerfrei überweisen?“
Steuerfreie Geschenke
Unentgeltliche Zuwendung zwischen Eltern und Kindern gelten als Schenkungen, wenn der Beschenkte auf Kosten des Schenkers bereichert wird. Diese Zuwendungen können der Schenkungssteuer unterliegen.
Allerdings gibt es je nach verwandtschaftlicher Nähe des Beschenkten zum Schenker unterschiedliche Freibeträge. Bei Schenkungen eines Elternteils an ein Kind gilt der Freibetrag von 400 000 Euro. Erst wenn dieser Betrag überschritten wird, fällt Schenkungsteuer an.
Zu beachten ist allerdings der Zehn-Jahreszeitraum. Schenkungen innerhalb dieses Zeitraums werden zusammengerechnet, wenn der zeitliche Abstand zwischen dem ersten und dem letzten Erwerb nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Übersteigen die Schenkungen den jeweiligen Freibetrag, fällt Schenkungsteuer an. Nach Ablauf der zehn Jahre können die Freibeträge dann wieder voll genutzt werden. Jeder Elternteil kann innerhalb von zehn Jahren an jedes Kind einen Betrag in Höhe des persönlichen Freibetrags von 400 000 Euro steuerfrei verschenken.
Je nach zu schenkendem Gegenstand gibt es verschiedene Möglichkeiten, die anzufallende Schenkungsteuer zu reduzieren. So können zum Beispiel die Ehegatten durch eine Schenkung untereinander und anschließend an die Kinder die persönlichen Freibeträge optimal ausnutzen. Dazu sollten Sie sich aber von Fachleuten beraten lassen.
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