VERKEHR

Fahrverbot bei Schwerbehinderung

von Redaktion

Bei verhängten Fahrverboten wird vor Gericht zuweilen um die Verhältnismäßigkeit gestritten. Aber auch bei gesundheitlichen Einschränkungen und Arztbesuchen per Auto kann einmonatiges Fahrverbot verhältnismäßig sein. Das zeigt eine Entscheidung des Amtsgerichts Wesel (Az.: 9 OWi 292/23), auf welche der Deutsche Anwaltverein aufmerksam macht.

Im Fall ging es um einen Mann, der auf einer eigentlich für Autos gesperrten Straße gefahren war, ohne dort Anlieger zu sein. Dazu überschritt er dabei das zulässige Tempo von 50 km/h massiv. Dort fuhr er mindestens 94 km/h, und auf einem weiteren Abschnitt waren es sogar mindestens 102 km/h anstelle der erlaubten 70 km/h. Darauf folgte ein Bußgeld von 445 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Letzteres wollte der Autofahrer verhindern. Dabei führte er seine Schwerbehinderung an. Aufgrund regelmäßig nötiger Arztbesuche könne ihm ein Fahrverbot nicht zugemutet werden. Doch das Gericht sah das Fahrverbot als gerechtfertigt an. Die Verstöße erachtete es als erheblich und eine Einwirkung auf den Betroffenen empfand es als notwendig.

Das Gericht sah den Mann vielmehr in der Verantwortung, seine Fahrweise an seine besonderen Umstände anzupassen und den Führerschein nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen.

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