Josef M.:„Es geht um eine Forderung für eine Dienstleistung im Jahr 2020. Wann ist diese Forderung zwischen Privatleuten verjährt? Nach drei Jahren? Macht es einen Unterschied, ob es Privatleute oder Unternehmen betrifft?“
Wann verjährt die Forderung?
Wie Sie bereits richtig schreiben, verjährt eine Forderung aus einer Dienstleistung nach drei Jahren (innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist § 195 Bürgerlichem Gesetzbuch). Wurde diese Dienstleistung also in 2020 erbracht, so wäre sie also zum 31. Dezember 2023 verjährt. Die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gilt grundsätzlich auch zwischen Unternehmen, diese können die Frist jedoch einvernehmlich verkürzen.
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