Muss der Arbeitgeber Freiwillige für ihren Einsatz als Wahlhelfer freistellen? „Nein“, sagt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Gütersloh. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Wahlhelfe
Dieser Artikel (ID: 2226389) ist am 11.02.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).