ARBEIT

Freistellung fürs Ehrenamt

Wahlhelfer müssen in ihrer Freizeit tätig werden – oder Urlaub nehmen. © Sebastian Gollnow

Muss der Arbeitgeber Freiwillige für ihren Einsatz als Wahlhelfer freistellen? „Nein“, sagt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Gütersloh. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Wahlhelfe

Dienstag, 13. Januar 2026

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