RECHT

Unterhalt: Vollzeit nicht zwingend

Wer Kinder betreut, muss nicht immer Vollzeit arbeiten. © Arno Burgi/dpa

Wer Unterhalt vom Ex-Ehepartner erhält, ist nicht immer dazu verpflichtet, sich beruflich zu verändern, um mehr zu verdienen. Das zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm, auf den die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des

Dienstag, 13. Januar 2026

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