Was bei Mängeln zu beachten ist

von Redaktion

Mängel sollte man sofort melden. © Sauer/dpa

Komplett zugemüllt, unangenehme Gerüche und vielleicht sogar Schimmel: So kann – mit Pech – der Urlaub in einem Ferienhaus starten. Am liebsten würde Reisende in so einem Fall wohl auf der Türschwelle kehrtmachen. Doch Vorsicht: Wer ohne zu reklamieren abreist, muss mit dem kompletten Verlust des bezahlten Geldes rechnen, warnt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ). Stattdessen gilt: Zuallererst sollte in so einem Fall der Anbieter kontaktiert werden. Um überhaupt eine realistische Chance auf eine Rückerstattung zu haben, muss er die Gelegenheit bekommen, eine Lösung für die Probleme zu finden. Beispielsweise durch einen Umzug in eine andere Unterkunft. Damit später alles belegt werden kann, sollten Betroffene Nachweise über die Mängel sammeln, am besten durch Fotos. Das macht auch bei Strom und Gaszählern Sinn. Wichtig: Die Mängel müssen innerhalb der ersten 24 Stunden nach Ankunft gemeldet werden, und zwar nicht nur telefonisch, sondern schriftlich. Eine E-Mail sei dafür ausreichend, so die Fachleute.

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