RECHT

Streik: Lässt sich Urlaub verschieben?

von Redaktion

Gestern kam es wie hier am Flughafen Köln-Bonn deutschlandweit zu Warnstreiks. © IMAGO

Schon vor Monaten den Urlaub geplant und dann fällt wegen eines Warnstreiks der gebuchte Flug aus. Können Beschäftigte bereits genehmigte Urlaubstage zurückgeben oder nach hinten verschieben, wenn sie neue Reisepläne machen müssen? „Ein einmal genehmigter Urlaubsantrag ist für beide Seiten verbindlich und kann nur einvernehmlich wieder aufgehoben werden“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Wer den Urlaub also kurzfristig absagen oder den Zeitraum ändern will, kann das nur in Absprache mit dem Arbeitgeber tun. Vor einem anderen Problem stehen Beschäftigte, deren Rückflug aufgrund eines Warnstreiks verschoben wurde und jetzt andernorts feststecken. Sie können dann nach dem Urlaub womöglich nicht rechtzeitig zurück am Arbeitsplatz sein. Was, wenn man nun Arbeitstage verpasst? Anspruch auf Vergütung gibt es für die ausgefallene Zeit keine, so Fachanwältin Oberthür.
DPA

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