FINANZEN

Keine Rentenpunkte für Haftarbeit

von Redaktion

Inhaftierte im deutschen Maßregelvollzug sind laut Gesetz auch während ihrer Haft zu einer Tätigkeit verpflichtet. Trotzdem handelt es sich dabei nicht um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis, weshalb auch keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt werden. Darum erarbeiten sich Menschen in ihrer Haftzeit keine Rentenansprüche. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hin.

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